§ 1 Unter dem Namen Behindertenforum - Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe Region Basel besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Sitz des Vereins ist Basel. Er bezweckt den regionalen Zusammenschluss von Behinderten-Selbsthilfe- und ähnlich ausgerichteten Organisationen sowie deren Unterstützung und Förderung. Er ist deren Handlungsplattform und vertritt darüber hinaus die Anliegen und Interessen aller Menschen mit einer Behinderung in der Region Basel.
§ 2 Aktivmitglieder sind juristische Personen als Kollektivmitglieder (Organisationen mit Sitz in der Region Nordwestschweiz resp. regionale Zweigstellen), und natürliche Personen als Einzelmitglieder, die ordentlich als Vorstandsmitglieder gewählt sind. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
Der Austritt eines Aktivmitglieds kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf den 31. Dezember erfolgen. Austretende Mitglieder haben kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.
Als Gönnermitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht können vom Vorstand natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die sich bereit erklären, an der Erreichung des Vereinszwecks in irgendeiner Form mitzuwirken.
§ 3 Es bestehen folgende Organe:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Kontrollstelle
§ 4 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Aktivmitgliedern (je Kollektivmitglied zwei Vertreter) sowie den geladenen Gönnermitgliedern (ohne Stimm- und Wahlrecht). Die Stimmberechtigung ist an Anwesenheit gebunden und lässt sich nicht vertreten.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt. Die Einberufung hat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durch den Vorstand zu erfolgen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Mitgliedorganisationen müssen mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung im Besitz der schriftlichen Einladung und der Traktandenliste sein.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse zu Ziff. 1 - 5 hiervor mit dem einfachen Mehr und zu Ziff. 6 mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Für die Einberufung ausserordentlicher Mitgliederversammlungen gilt Art. 64 ZGB.
§ 5 Der Vorstand besteht aus mind. 7 und max. 11 Mitgliedern. Jedes Aktivmitglied (juristische und natürliche Person) hat das Recht, ein Vorstandsmitglied vorzuschlagen. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand besteht mindestens zu zwei Dritteln aus Vertretenden der Mitgliedorganisationen. Behinderte resp. nahe Angehörige stellen die Mehrheit im Vorstand.
Der Vorstand hat folgende Befugnisse:
§ 6 Die Vorstandsaufgaben umfassen:
§ 7 Die Kontrollstelle prüft Bücher und Kasse. Als Kontrollstelle ist eine anerkannte Treuhandfirma zu wählen. Sie kann jederzeit sämtliche Buchhaltungsunterlagen einsehen. Sie erstellt zu Handen der Mitgliederversammlung einen Revisionsbericht.
§ 8 Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Beiträgen der öffentlichen Hand
c) Dienstleistungserträgen
d) Spenden und Legaten
e) sonstigen Einnahmen
§ 9 Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 250.- pro Aktivmitglied und Jahr sowie mindestens Fr. 100.- pro Gönnermitglied und Jahr. Mitgliederbeiträge von Aktivmitgliedern, die keine Mitgliedorganisation vertreten und Mitglied des gewählten Vorstandes sind, werden erlassen. Die Mitgliederbeiträge können durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Die Mitglieder des Vereins haften für Verbindlichkeiten des Vereins nur bis zur Höhe des Mitgliederbeitrages.
§ 10 Für die Auflösung des Vereins gelten Art. 76 und 77 ZGB. Bei einer Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuführen. Ein Rückfluss des Vereinsvermögens an die Vereinsmitglieder (Aktiv- und Gönnermitglieder) ist ausgeschlossen.
Diese Statuten wurden von der Mitgliederversammlung am 3. April 2009 genehmigt und ersetzen alle früheren Fassungen. Sie treten sofort in Kraft.
Basel, 3. April 2009
Für das Behindertenforum - Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe Region Basel:
Franco Bertoli, Präsident